Kündigungsfristen - Obligatorische Grundversicherung nach KVG

  • Bis zum 30. November für eine Kündigung per 31. Dezember. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung am letzten Arbeitstag bei der Kasse sein muss.
  • Bis zum 31. März für eine Kündigung per 30. Juni. Dies gilt nicht für Versicherte mit Franchisen höher als CHF 300 (Kinder CHF 0), sowie für Versicherte mit einem Light-, Hausarzt- oder HMO-Modell: ein Kassenwechsel ist erst auf Ende eines Kalenderjahres möglich.


Wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse eine Bonusversicherung abgeschlossen haben:

Diese Versicherungen können erst fünf Jahre nach Abschluss auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist. Bei angekündigter Prämienerhöhung gilt die verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, allerdings geht die 5jährige Vertragsdauer dieser Regelung vor.

Achtung:

Ausstehende Monatsprämien können dazu führen, dass Ihnen ein Krankenkassenwechsel verweigert wird. 

Kündigungsfristen - Zusatzversicherungen nach VVG

Bei einer Prämienerhöhung: Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung 1 Monat oder bis Ende Jahr). 


Bemerkungen:

  • Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt.
  • Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ein ungünstiges Risiko beurteilen. Dies bedeutet dann für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.
  • Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig.

Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrages unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

 

Kündigungsfristen für die Zusatzversicherungen nach VVG

Krankenkasse          

Mind.dauer       

Kündigungsfrist

AEROSANA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

AGRISANO

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

AQUILANA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

ASSURA

5 Jahre

6 Monate, auf Ende Kalenderjahr

ATUPRI

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

AVANEX

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

BKK HEERBRUGG

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

CONCORDIA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

CSS

3 Jahre

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

EIDGENÖSSISCHE

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

GALENOS

6 Monate

3 Monate, auf Ende Juni/Ende Jahr

GROUPE MUTUEL

5 Jahre

6 Monate, auf Ende Kalenderjahr

HELSANA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

HOTELA

k.A.

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

INNOVA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

INTRAS

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KK MALTERS

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KK REG. GOMS

3 Jahre

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KK CERVINO

1 Jahr

6 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KLUG

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KOLPING

1-2 Jahre

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KPT

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

KRANKENKASSE 57

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

ÖKK

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

PANORAMA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

PHILOS

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

PROGRÈS

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

PROVITA

1 Jahr

1 Monat, auf Ende Kalenderjahr

SANITAS

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

SANSAN

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

SODALIS

3 Jahre

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

SUMISWALDER KK

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

SUPRA

5 Jahre

6 Monate, auf Ende Kalenderjahr

SWICA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

VISANA

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

WINCARE

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

XUNDHEIT

1 Jahr

3 Monate, auf Ende Kalenderjahr

 

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